Start war im Januar 2024: 8 Mensch HundeTeams befinden sich dieses Jahr in Ausbildung.

   

 Sie können sich gerne auf die Warteliste für 2025 setzen, denn erfahrungsgemäß ist der Lehrgang schnell besetzt. Mehr als 10 Teilnehmer:innen kann ich nicht ausbilden.    

 Sie und ihr Hund werden von mir in 8 bis 10 Monaten  in Theorie und ausführlicher Praxis ausgebildet, und Ihr Hund sollte bei Beginn der Ausbildung ca. 7 bis 14 Monate oder älter sein. Als Altersobergrenze gilt 9 Jahre. 

 

Über die Module, Inhalte und sämtliche Details bitte ich Sie mich zu kontaktieren. Dies würde hier den Rahmen sprengen - außerdem haben Sie sicher Fragen. Per Email, Telefon oder Whatsapp.

 

Jedes Mensch-Hundeteam muss zunächst einen Eignungstest durchlaufen. Dieser findet immer im Januar statt. 

 

Therapiebegleithunde/Schulhunde sind Hunde, die dafür ausgebildet wurden, ihre Hundeführer:innen in einem sozialen Beruf mit Erwachsenen und Kindern zu unterstützen. Sie werden zeitlich begrenzt in Institutionen wie Seniorenheime, besonders im Demenz Bereich, Reha-Einrichtungen, Hospiz und Bildungseinrichtungen für Kinder (Schulen, Kita, Behinderteneinrichtungen etc.) eingesetzt. Dabei unterstützt er soziale und emotionale Prozesse positiv. 

Schul- und Lesehunde verbessern nachweislich den Lernprozess und die emotionale Kompetenz der Kinder.

 

Anwärter:innen zum Therapiebegleithundeführer sollten in einem pädagogischen, therapeutischen (Lehrer, Sozialpädagogen, Sonderschullehrer, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Psychiatrie), sonderpädagogischen oder im pflegerischen Bereich tätig sein.

 

Es gibt weiterhin die Möglichkeit, dass Sie Ihren Hund als Besuchshund ausbilden können. Hierzu benötigen Sie keine vor genannte Berufszugehörigkeit. 

 

Unterstützt werde ich von der Tierarztpraxis Tiefenbach beim 1. Hilfe Kurs sowie von RA Martin Millon aus Rothenburg ob der Tauber der die rechtlich aufklärende und informative Seite übernimmt. Einen Sachkundenachweis nimmt der BHV bei mir vor Ort ab. 

 

Die Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn Sie den Hund in Ihrer Arbeitsstätte einsetzen. 

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Immer wieder erfahre ich doch von negativen Schlagzeilen durch schlecht ausgebildeter Hunde, die einfach in die Einrichtungen mit genommen werden. Ich rate von so etwas dringend ab, denn wenn etwas passiert und Sie nicht nachweisen können, dass Sie dieser anspruchsvollen Arbeit durch Qualifizierung gerecht werden, können Sie mit Recht haftbar gemacht werden.